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Das Marktanreizprogramm wird auch im Jahr 2012 fortgesetzt

Auch im Jahr 2012 wird das Marktanreizprogramm fortgesetzt. Hierfür hat das Bundesumweltministerium ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt.

Die folgenden Maßnahmen werden im Rahmen des Programms über das BAFA gefördert:

Die Errichtung und Erweiterung von

  • Solarkollektoranlagen bis 40  Bruttokollektorfläche
  • Solarkollektoranlagen mit mehr als 40  Bruttokollektorfläche auf Ein- und - Zweifamilienhäusern mit hohen Pufferspeichervolumina
  • automatisch beschickten Biomasseanlagen
  • besonders emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln
  • effizienten Wärmepumpen
  • die Vornahme von Visualisierungsmaßnahmen

Die Investitionszuschüsse des BAFA können insbesondere Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler und Kommunen in Anspruch nehmen. (Auszug/Textquelle: Bafa)

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Förderung von Solarkollektoranlagen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert Solarkollektoranlagen auf Bestandsgebäuden für verschiedene Anwendungsbereiche:

  • zur Raumheizung
  • zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung
  • zur Bereitstellung von Prozesswärme
  • zur solaren Kälteerzeugung
  • Solarkollektoranlagen, die die Wärme überwiegend einem Wärmenetz zuführen

Hinweis: Leider sind Solarkollektoranlagen auf neu errichteten Gebäuden (Neubauten) zur Zeit grundsätzlich nicht förderfähig.

(Auszug/Textquelle: Bafa)

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Allgemeine Hinweise

Zur Finanzierung von Solarthermischen Anlagen gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine gründliche Recherche lohnt sich, da durch die Kombination aller gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten ein Großteil der Investition in eine Anlage über Fördergelder ausgeglichen und somit die Amortisationszeit einer Anlage erheblich verkürzt werden kann.

Der Bund fördert die Installation von solarthermischen Anlagen mit Fördermitteln aus dem so genannten Marktanreizprogramm. Eine weitere Möglichkeit bietet sich über zinsgünstige Kredite der KFW-Förderbank, die über Hausbanken zu den dort bankenüblichen Konditionen erfolgen (neuester Stand der Förderbedingungen und Hinweise zur Kumulierbarkeit mit KFW-Programmen entnehmen Sie bitte direkt auf der BAFA-Seite) .

Förderrichtlinien und Anträge erhältlich unter:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Tel. 0 61 96 / 9 08- 625 (-0); Fax 0 61 96 / 9 08 – 800
www.bafa.de
KfW
Tel. 0 18 01 / 33 55 77
www.kfw.de

Weitere Informationen zu Förderprogrammen:
Online Förderberatung
http://www.solarfoerderung.de
http://www.energiefoerderung.info