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1. Allgemeines
Wir führen die uns erteilten Aufträge nur zu den nachfolgenden allgemeinen Verkaufsbedingungen aus es sei denn, dass wir durch schriftliche Erklärung ausdrücklich eine abweichende Regelung treffen. Eine stillschweigende Anerkennung anderer als unserer Bedingungen insbesondere durch Ausführung des uns erteilten Auftrags ist daher ausgeschlossen. Gegenbestätigungen des Abnehmers mit abweichenden Bedingungen insbesondere Einkaufs- und sonstigen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Wird im Einzelfall ausdrücklich von unseren allgemeinen Bedingungen abgewichen so wird dadurch die ausschließliche Gültigkeit der übrigen nicht abgeänderten Bedingungen nicht berührt. Spätestens mit der Entgegennahme der von uns gelieferten Ware gelten diese Bedingungen als anerkannt.
Alle Lieferverträge und sonstige Vereinbarungen erhalten erst durch unsere schriftliche Bestätigung Gültigkeit. Der Inhalt der Bestätigung ist ausschließlich maßgebend. Mündliche Nebenabreden binden uns nicht. Auch Änderungen oder Ergänzungen der getroffenen Vereinbarung einschließlich dieser Verkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Angebote und Preise sind freibleibend. Es gelten die am Tag der Auftragsbestätigung gültigen Preise und Bedingungen. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe hinzu.

2. Preise & Lieferung
Unsere Preise gelten für den in unseren Bestätigungsschreiben oder in unseren Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Unsere Preise verstehen sich ab Lager Iffezheim, ausschließlich Verpackung und Nebenkosten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer falls nichts anderes vereinbart wurde. Bezüglich Verpackungskosten gelten die einschlägigen Preislisten bzw. ein eventuell gesondertes Angebot.

3. Zahlungsbedingungen & Zurückbehaltung
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum unter Abzug von 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen rein netto zahlbar. Wechsel oder Scheck werden von uns als Zahlungsmittel nicht angenommen. Ein zugesagter Skonto wird nicht gewährt, wenn sich der Abnehmer im Zeitpunkt der Zahlung mit der Bezahlung früherer Leistungen im Rückstand befindet. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung im Gegenansprüchen des Abnehmers ist nur zulässig, wenn diese von uns anerkannt oder rechtskräftig sind.
Ist der Käufer Kaufmann, steht ihm weder die Einrede des nichterfüllten Vertrages, noch das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüchen zu. Gerät der Abnehmer in Zahlungsverzug so hat er unsere Forderung während des Verzugs mit 3% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank mindestens aber mit 6% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Vermögensschaden bleibt hiervon unberührt. Werden uns nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zum Mindern geeignet sind, so sind wir berechtigt noch ausstehende Lieferungen aus diesem oder aus anderen Geschäften nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

4. Lieferzeiten- und Behinderung, höhere Gewalt
Liefer- und sonstige Fristen gelten stets nur annähernd; sie sind grundsätzlich unverbindlich. Wir sind grundsätzlich zu Teillieferungen berechtigt. Verspätete Lieferungen berechtigen den Abnehmer nicht zur Kündigung des Vertrages oder Stellung von Schadenersatzansprüchen. Bei verspäteter Lieferung ist der Käufer erst nach in Verzugsetzung und Einräumung einer angemessenen Nachfrist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Ware nicht bis zum Fristablauf als versandbereit gemeldet wurde. Bei teilweisem Verzug ist der Abnehmer nur berechtigt vom gesamten Vertrag zurückzutreten, wenn die teilweise Erfüllung für ihn kein Interesse hat. Bei Verzugsschäden wird eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Fälle höherer Gewalt oder sonstige Ereignisse auf die wir keinen Einfluss haben und die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, Aussperrungen, sowie die Nichtlieferung, die nicht richtige oder verspätete Lieferung durch unsere Lieferanten, gleich aus welchem Grund, entbinden uns von unseren Verpflichtungen aus dem Liefervertrag. Hindernisse vorübergehender Natur, allerdings nur für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.

5. Versendung
Es bleibt uns vorbehalten, bei Erzeugnissen, die besonders angefertigt werden, eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% der bestellten Ware ab Werk vorzunehmen. Die Gefahr geht mit Absendung der Ware ab Lager auf den Käufer über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Käufer über, jedoch verpflichten wir uns auf Wunsch und Kosten des Käufers, die Ware vom Tag der Versandbereitschaft ab, zu sichern. Sendungen sind bei Empfang zu prüfen. Beschädigungen und Verlust sind sofort der Güterabfertigung bzw. dem Transportunternehmen zu melden, wobei jeweils der Tatbestand aufgenommen werden muss.

6. Rücksendungen, Rückgaberecht & Versandbedingungen
Rücksendungen bedürfen unserer Zustimmung und sind nur nach Vereinbarung und telephonischer Absprache möglich. Die Abholung wird von uns veranlasst, eigenständig zurückgesandte Ware wird von uns grundsätzlich und ohne Ausnahme nicht angenommen. Der Käufer hat bei aus dem Katalog bestellter Ware die Möglichkeit, unbenutzte, einwandfreie Teile in Originalverpackung mit ausreichender Umverpackung und beigefügter Lieferschein- oder Rechnungskopie innerhalb von 14 zurückzugeben. Eingebaute Teile und durch mangelhafte Verpackung bei der Rücksendung beschädigte Ware kann nicht gutgeschrieben werden. Die Rücksendungen müssen frei Haus erfolgen. Bei Sonderanfertigungen können bestellte Waren keinesfalls zurückgenommen werden.

Bei Rücksendungen nach verstrichenen 14 Tagen von original verpackten und dem aktuellen technischen Stand entsprechenden Artikeln wird mindestens 15% Bearbeitungsgebühr in Abzug gebracht. Sofern der Käufer nicht nachweist, dass keine oder eine wesentlich geringere Wertminderung entstanden ist, kann darüberhinaus auf die zurückgenommene Ware insgesamt ohne Nachweis ein Abschlag von bis zu 20% vom Rechnungsbetrag vorgenommen werden. Der Käufer ist uns für jede Art der weitergehenden Wertminderung, die die gelieferte Ware bei ihm erleidet, ersatzpflichtig.

7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den Besteller einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, als Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Vor der restlosen Bezahlung - entsprechend des Kontokorrent- und Saldovorbehalts bei verlängertem Eigentumsvorbehalt - darf weder eine Pfändung, Sicherheitsübereig-nung, Übertragung, noch die Abtretung der Forderungen im Rahmen eines Factoring-Vertrages von Seiten des Bestellers ohne unsere Zustimmung erfolgen. Veräußert der Käufer die Ware ehe er den Kaufpreis beglichen hat, so tritt er hiermit im Voraus seine ihm aus der Weiterveräußerung erwachsenen Ansprüche gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte in Höhe der jeweils offenstehenden Kaufpreisforderung an den Verkäufer ab und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft wird. Wird die Ware durch den Käufer verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer der damit als Hersteller im Sinne des § 950 BGB gilt und das Eigentum an dem Zwischen- oder Enderzeugnis erwirbt. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht dem Käufer gehörenden Waren erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der von ihm gelieferten Ware zum Wert der fremden Ware im Zeitpunkt der Verarbeitung. Solange Eigentumsvorbehalt besteht, ist uns der Zugriff Dritter unverzüglich mitzuteilen.

8. Sachmängelhaftung, Haftungsbeschränkung
Die von uns gelieferte Ware ist unverzüglich nach Eintreffen bei dem Abnehmer sorgfältig zu untersuchen. Sie gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen sieben Tagen nach Eingang der Ware bzw. wenn der Mangel bei der unverzüglichen sorgfältigen Untersuchung nicht erkennbar war bis zum dritten Werktag nach der Entdeckung des Mangels schriftlich bei uns eingegangen ist. Bei Mängel oder Fehlern einer zugesicherten Eigenschaft der gelieferten Ware sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung, Wandlung, Minderung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Erst wenn zweimalige Versuche unsererseits - nach vorangegangener, angemessener Fristsetzung - gescheitert sind, die Mängel zu beheben, stehen dem Abnehmer die allgemeinen gesetzlichen Rechte zu. Auch außerhalb des Bereiches der Gewährleistung sowie der Haftung wegen Unmöglichkeit oder Verzuges ist jedwede Haftung unsererseits auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch wegen der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen, wegen positiver Vertragsverletzung und wegen unerlaubter Handlung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig, es sei denn, dass ein grobes Verschulden unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen bzw. Verrichtungsgehilfen vorliegt.

9. Daten & Angaben
Daten, Angaben, Abbildungen, Beschreibungen und Maße sind unverbindlich und dienen nur der Veranschaulichung. Für deren Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr, sie befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand & salvatorische Klausel
Für die gesamte Geschäftsbeziehung und ihrer Abwicklung gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist Amtsgericht Rastatt. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen oder des Liefervertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind gehalten eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der richtigen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.